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Versicherung bei Polygamie

Mal davon abgesehen, dass diese Form der Ehe für deutsche Staatsbürger vom Gesetz her untersagt ist, haben sich Versicherungsanbieter tatsächlich die Mühe gemacht, eine Versicherung gegen Scheidung anzubieten.

Diese kann bei den Vielehen gegebenenfalls sehr sinnvoll sein.

Jedoch finde ich folgende Fragestellung viel interessanter:

Ist die Zweit- oder Drittfrau bei dem Ehemann mitversichert, oder nicht?

Das bedeutet, es gilt zu klären, wie diese Ehekonstellation versicherungstechnisch eingeordnet werden muss.

Deswegen gab es die sogenannte Harem-Versicherung.

Die Harem-Versicherung wurde tatsächlich in Deutschland genutzt. Es sind Fälle bekannt geworden, bei der einige Muslime mehrere ihrer Ehefrauen in Deutschland mitversichert haben.

Damit ist es jedoch vorbei, da die Harem-Versicherung vor dem Aus steht.

Das bedeutet, dass gerechterweise auch die Ehefrauen künftig Beiträge für die Krankenversicherung zahlen müssen und sich nicht mehr bei ihrem Ehemann mitversichern können.

September 14th, 2007 Posted by | Politik & Wirtschaft | no comments

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